Satzung des German Club

University of Maryland, College Park

 

Präambel

Wir, die Mitglieder des German Club, setzen hiermit die folgende Satzung in Kraft, um die deutsche Sprache und deutsche Kultur zu fördern.

 

§ 1 – Vereinsname

Der Name des Vereins lautet „German Club.“

 

§ 2 – Ziel des Vereins

Der German Club macht sich zur Aufgabe, die deutsche Sprache und deutsche Kultur zu fördern. Ziel des Vereins ist es, Interesse an der deutschen Sprache und Kultur zu wecken, Studenten die Möglichkeit zu bieten, sich zu treffen, gemeinsame Ausflüge zu unternehmen, sowie ihre deutschen Sprachkenntnisse in informeller Atmosphäre zu verbessern. In Ausübung seiner Tätigkeiten ist und fühlt sich der German Club den Grundsätzen der University of Maryland verpflichtet.

 

§ 3 – Mitgliedschaft

Nur Studenten/Bedienstete der University of Maryland können aktive Mitglieder des German Clubs werden. Nur eingeschriebenen Studenten für das Frühjahr- bzw. Sommersemester, sowie Studenten mit Einschreibungsabsicht für das Herbstsemester ist die Sommermitgliedschaft im German Club erlaubt. Aktive Mitglieder sollten bei mindestens 50% der Treffen anwesend sein. Der German Club steht allen Studenten/Bediensteten mit Interesse an deutscher Sprache und Kultur offen. Der German Club diskriminert nicht auf Basis von Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Behinderung, Alter oder sexueller Ausrichtung.

 

§ 4 – Vereinsämter

Der Vorstand des German Club setzt sich wie folgt zusammen:

· Ein gewählter Vorsitzender (oder ein anderes Vorstandsmitglied) leitet alle    

Treffen des German Club. Der Vorsitzende ist befugt, die Ausschußvorsitzenden zu ernennen, hat Auskunftspflicht gegenüber den anwesenden Mitgliedern und hat an mindestens 90% der Treffen teilzunehmen.

 

· Der German Club wählt einen 2. Vorsitzenden mit folgenden Pflichten:

1.      Anwesenheitspflicht bei mindestens 90% der Treffen.

2.      Vorsitz über mindestens 2 Ausschüsse, die von ihm initiiert und konzipiert werden.

3.      Organisation von mindestens 35% aller Aktivitäten des German Clubs.

 

· Der German Club wählt einen Schriftführer, dem über die im folgenden aufgelisteten Pflichten noch weitere Aufgaben zugesprochen werden können:

1.      Protokollführung in allen Sitzungen des German Club sowie Dokumentation der durchgeführten Aktivitäten.

2.      Erledigung der Aufnahmeformalitäten für neue Mitglieder.

3.      Bekanntmachung aller besonderen Veranstaltungen und Aktivitäten des German Club.

 

· Der German Club wählt einen Schatzmeister, dem über die im folgenden aufgelisteten Pflichten noch weitere Aufgaben zugesprochen werden können:

1.      Abwicklung aller finanziellen Angelegenheiten

2.      In Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schriftführer erarbeitet der Schatzmeister einen Jahresetat zur Vorlage bei der Student Goverment Association (SGA) der University of Maryland.

3.      Buchführung und Archivierung der Belege von Ausgaben des Vereins.

 

§ 5 – Ämterbesetzung und Sitzungsablauf

1. Wahlberechtigung

            Aktive Mitglieder im Sinne § 3 sind wahlberechtigt.

2. Wahlablauf

Alle Vorstandsmitglieder werden mit Mehrheitsbeschluss der wahlberechtigten Mitglieder des German Club gewählt. Alle Wahlen werden jährlich im September abgehalten. Der Vorsitzende nimmt Wahlvorschläge aus dem Plenum entgegen; erst nach Aufstellung aller Kandidaten beginnt der eigentliche Abstimmungsprozeß. Die Abstimmung erfolgt in geheimer Wahl und wird von einem zuvor ernannten Vereinsmitglied durchgeführt.

3. Amtsenthebung

Jedes Vorstandsmitglied des German Club, das wider die Vereinsziele handelt oder gegen die Satzung verstösst, kann folgendermaßen seines Amtes enthoben werden:

a.       per schriftlichem Antrag, unterschrieben von mindestens 3 Vereinsmitgliedern

b.      Abstimmung mit 2/3 Mehrheit für Amtsenthebung

4. Sitzungen

Sitzungen finden, soweit von den Vereinsmitgliedern nicht anders beschlossen, monatlich statt und haben folgenden Ablauf:

            Anwesenheitskontrolle

            Kurzbericht des 1. Vorsitzenden

            Beschluß kommender Vereinsaktivitäten

            Anträge der Vereinsmitglieder

            Vertagung

 

§ 6 – Finanzen

Der German Club finanziert seine Aktivitäten durch Einreichung eines jährlichen Budgets beim SGA Finance Committee, um angemessene Geldmittel für Vereinsaktivitäten zu erhalten.

 

 

§ 7 – Satzungsänderungen

Die Satzung ist für alle Mitglieder des German Club verbindlich. Änderungen der Satzung sind jedoch nicht ausgeschlossen.

1.      Satzungsänderungen können per schriftlichem Antrag von einem Vereinsmitglied in jeder Vereinssitzung, in der mindestens 2/3 der wahlberechtigten Mitglieder anwesend sind, eingereicht werden.

2.      Vorschläge zur Satzungsänderung werden vom Vereinsvorstand überprüft.

3.      Änderungsvorschläge treten mit Zustimmung von 2/3 der aktiven Mitglieder in Kraft.

 

§ 8 – Vereinsstatus-Erneuerung

Der German Club bewirbt sich jährlich um die Anerkennung als Verein beim Office of Campus Programs. Die Bewerbung erfolg im Monat nach der jährlichen Vorstandswahl.