Satzung des
German Club
University of
Maryland, College Park
Präambel
Wir, die
Mitglieder des German Club, setzen hiermit die folgende Satzung in Kraft, um
die deutsche Sprache und deutsche Kultur zu fördern.
§ 1 – Vereinsname
Der Name des
Vereins lautet „German Club.“
§ 2 – Ziel des
Vereins
Der German Club
macht sich zur Aufgabe, die deutsche Sprache und deutsche Kultur zu fördern.
Ziel des Vereins ist es, Interesse an der deutschen Sprache und Kultur zu
wecken, Studenten die Möglichkeit zu bieten, sich zu treffen, gemeinsame
Ausflüge zu unternehmen, sowie ihre deutschen Sprachkenntnisse in informeller
Atmosphäre zu verbessern. In Ausübung seiner Tätigkeiten ist und fühlt sich der
German Club den Grundsätzen der University of Maryland verpflichtet.
§ 3 –
Mitgliedschaft
Nur
Studenten/Bedienstete der University of Maryland können aktive Mitglieder des
German Clubs werden. Nur eingeschriebenen Studenten für das Frühjahr- bzw.
Sommersemester, sowie Studenten mit Einschreibungsabsicht für das
Herbstsemester ist die Sommermitgliedschaft im German Club erlaubt. Aktive
Mitglieder sollten bei mindestens 50% der Treffen anwesend sein. Der German
Club steht allen Studenten/Bediensteten mit Interesse an deutscher Sprache und
Kultur offen. Der German Club diskriminert nicht auf Basis von Rasse,
Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Behinderung, Alter oder sexueller Ausrichtung.
§ 4 –
Vereinsämter
Der Vorstand des
German Club setzt sich wie folgt zusammen:
· Ein gewählter Vorsitzender (oder ein
anderes Vorstandsmitglied) leitet alle
Treffen des German Club. Der Vorsitzende ist befugt, die
Ausschußvorsitzenden zu ernennen, hat Auskunftspflicht gegenüber den anwesenden
Mitgliedern und hat an mindestens 90% der Treffen teilzunehmen.
· Der German Club wählt einen 2. Vorsitzenden
mit folgenden Pflichten:
1.
Anwesenheitspflicht
bei mindestens 90% der Treffen.
2.
Vorsitz über
mindestens 2 Ausschüsse, die von ihm initiiert und konzipiert werden.
3.
Organisation
von mindestens 35% aller Aktivitäten des German Clubs.
· Der German Club wählt einen
Schriftführer, dem über die im folgenden aufgelisteten Pflichten noch weitere
Aufgaben zugesprochen werden können:
1.
Protokollführung
in allen Sitzungen des German Club sowie Dokumentation der durchgeführten
Aktivitäten.
2.
Erledigung
der Aufnahmeformalitäten für neue Mitglieder.
3.
Bekanntmachung
aller besonderen Veranstaltungen und Aktivitäten des German Club.
· Der German Club wählt einen
Schatzmeister, dem über die im folgenden aufgelisteten Pflichten noch weitere
Aufgaben zugesprochen werden können:
1.
Abwicklung
aller finanziellen Angelegenheiten
2.
In
Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schriftführer
erarbeitet der Schatzmeister einen Jahresetat zur Vorlage bei der Student
Goverment Association (SGA) der University of Maryland.
3.
Buchführung
und Archivierung der Belege von Ausgaben des Vereins.
§ 5 –
Ämterbesetzung und Sitzungsablauf
1.
Wahlberechtigung
Aktive Mitglieder im Sinne § 3 sind
wahlberechtigt.
2. Wahlablauf
Alle Vorstandsmitglieder werden mit Mehrheitsbeschluss der wahlberechtigten
Mitglieder des German Club gewählt. Alle Wahlen werden jährlich im September
abgehalten. Der Vorsitzende nimmt Wahlvorschläge aus dem Plenum entgegen; erst
nach Aufstellung aller Kandidaten beginnt der eigentliche Abstimmungsprozeß. Die
Abstimmung erfolgt in geheimer Wahl und wird von einem zuvor ernannten
Vereinsmitglied durchgeführt.
3. Amtsenthebung
Jedes Vorstandsmitglied des German Club, das wider die Vereinsziele handelt
oder gegen die Satzung verstösst, kann folgendermaßen seines Amtes enthoben
werden:
a.
per
schriftlichem Antrag, unterschrieben von mindestens 3 Vereinsmitgliedern
b.
Abstimmung
mit 2/3 Mehrheit für Amtsenthebung
4. Sitzungen
Sitzungen finden, soweit von den Vereinsmitgliedern nicht anders
beschlossen, monatlich statt und haben folgenden Ablauf:
Anwesenheitskontrolle
Kurzbericht des 1. Vorsitzenden
Beschluß kommender
Vereinsaktivitäten
Anträge der Vereinsmitglieder
Vertagung
§ 6 – Finanzen
Der German Club
finanziert seine Aktivitäten durch Einreichung eines jährlichen Budgets beim
SGA Finance Committee, um angemessene Geldmittel für Vereinsaktivitäten zu
erhalten.
§ 7 –
Satzungsänderungen
Die Satzung ist
für alle Mitglieder des German Club verbindlich. Änderungen der Satzung sind
jedoch nicht ausgeschlossen.
1.
Satzungsänderungen
können per schriftlichem Antrag von einem Vereinsmitglied in jeder
Vereinssitzung, in der mindestens 2/3 der wahlberechtigten Mitglieder anwesend
sind, eingereicht werden.
2.
Vorschläge
zur Satzungsänderung werden vom Vereinsvorstand überprüft.
3.
Änderungsvorschläge
treten mit Zustimmung von 2/3 der aktiven Mitglieder in Kraft.
§ 8 –
Vereinsstatus-Erneuerung
Der German Club
bewirbt sich jährlich um die Anerkennung als Verein beim Office of Campus
Programs. Die Bewerbung erfolg im Monat nach der jährlichen Vorstandswahl.